Recht der ersten Nacht
Recht der ersten Nacht
Das Recht der erstenh Nacht (“jus primae noctis”) ist ein gelegentlich praktizierter mittelalterlicher Brauch, der dem Gutsherrn das Recht gab, die frischvermählte Ehefrau des Lehensmannes zu beschlafen. Das Recht der ersten Nacht konnte dem Gutsherren gegebenenfalls abgekauft werden.
Psychologische Erklärungen dafür, wie sie früher versucht wurden, sind müßig – es war einfach die Geilheit des Gutsherren, der sich auf diese Weise mit Beischläferinnen versorgte und sich dieses Recht herausnahm, ob es nun geschrieben stand oder nicht. Reichten die Frischvermählten nicht, so wurden unverheiratete Bauernmädchen zum Beischlaf aufs Schloss geholt.
Der Beischlaf mit Leibeigenen also auch das Recht zur ersten Nacht galt nicht unbedingt als Ehebruch, denn nach dem “Alten Testament” der Bibel konnte nur über der Beischlaf mit der Magd oder Sklavin eines anderen Gutsherrn gerichtet werden, nicht aber über den Beischlaf mit eigenen Bediensteten. Erst als die katholische Kirche mehr und mehr Einfluss bekam, wurden die angeblich “christlichen” Ehegrundsätze durchgesetzt. Dazu gehörte unter anderem auch, nicht mehr “zur linken Hand” heiraten zu können.
Die Ehe zur linken Hand
Die Ehe zur linken Hand ist eine Eheform, in der sich ein bereits verheirateter Mann die Ehe mit einer weiteren Frau eingeht. Diese Frauen, die meist nicht “ebenbürtig” waren, hatten weniger Rechte als die standesgemäße Ehefrau.
Diese Form der Ehe wurde auch Kebsehe genannt, in der Geschichtsschreibung auch oft morganatische Ehe.
Die Kebsehe
Die Kebsehe ist eine nicht unübliche Eheform des frühen Mittelalters. Die “Kebse” oder Kebsfrau wurde vom Gutsherrn unter seinen Leibeigenen ausgesucht, um mit ihr die Ehe zu vollziehen. Dabei spielte keine Rolle, ob der Gutsherr bereits mit einer ebenbürtigen Frau verheiratet war oder ob er schon andere “Kebsen” hatte – er konnte über seine Leibeigenen nach Belieben verfügen.
Die Kinder des Gutsherrn mit den Kebsen wurden “Kegel” genannt und hatten nicht die gleichen Rechte wie die legalen Kinder, die der Gutsherr mit der ebenbürtigen Ehefrau hatte.
- Synonym(e): Ehe zur linken Hand, morganatische Ehe.
- Herkunft: Mittelalter.
Das Recht zur ersten Nacht ist Schnee von Gestern! Wir glauben an das Recht zur sexuellen Selbstbestimmung (deshalb üben wir ja unseren Beruf aus) – und wir glauben an das Recht auf Sexualität als Grundrecht! Für Dich und für mich – wir wollen ja Beide unseren Spaß haben!
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